22. Oktober 2026 · Avocados AI
Stimmabdruck bei PostFinance: eine ausdrückliche Einwilligung ist nötig
Das Urteil A-4467/2025 vom 13. Oktober 2026 beurteilt den Stimmabdruck von PostFinance als besonders schützenswertes Personendatum. Es braucht eine ausdrückliche Einwilligung. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht gelangen.
Am 13. Oktober 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Urteile gefällt. Das Urteil A-4467/2025 betrifft die Sache. Es beurteilt den Stimmabdruck als besonders schützenswertes Personendatum. Die Bearbeitung verlangt eine ausdrückliche Einwilligung. Dieses Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Ein zweites Urteil betrifft die Veröffentlichung der Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Medienmitteilungen wurden am 21. Oktober 2026 öffentlich.
Was PostFinance seit 2018 tat
Seit September 2018 erstellt PostFinance einen Stimmabdruck der Kundinnen und Kunden, die anrufen. Der Abdruck dient dazu, sie anschliessend zu identifizieren.
Die Ablehnung war nicht die Standardeinstellung. Die Person musste dem Kundendienst schreiben oder die Einstellungen auf der Website ändern.
Die Verfügung des EDÖB
Der EDÖB hat sich im Mai 2019 an PostFinance gewandt. Eine Einigung kam nicht zustande. Die Verfügung datiert vom 16. Mai 2025. Sie verlangt eine ausdrückliche Einwilligung. Sie ordnet die Löschung der Stimmabdrücke an, denen diese Einwilligung fehlt.
PostFinance erhob am 18. Juni 2025 Beschwerde. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung. Sie richtet sich auch gegen deren Veröffentlichung.
Im März 2026 hat die Bank das Bundesverwaltungsgericht informiert. Sie teilte mit, seit Mitte Februar 2026 eine neue Lösung einzusetzen. Diese Lösung soll eine explizite Einwilligung einholen.
Was das Bundesverwaltungsgericht festhält
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt den Stimmabdruck als besonders schützenswertes Personendatum. Seine Bearbeitung verlangt eine ausdrückliche Einwilligung.
Weiterzusprechen genügt nicht. Die Person wurde darüber informiert, dass das Gespräch für eine Authentifizierung anhand der Stimme aufgezeichnet wird. Das Gespräch fortzusetzen gilt nicht als ausdrückliche Einwilligung.
Ohne diese Einwilligung ist das Erstellen des Stimmabdrucks eine Verletzung der Privatsphäre. Das Gericht nimmt keinen Rechtfertigungsgrund an.
Die Beschwerde von PostFinance ist teilweise gutgeheissen.
Die Frist für bereits erfasste Stimmabdrücke
Für bereits erfasste Stimmabdrücke hat PostFinance bis Mitte Februar 2027 Zeit. Sie muss die ausdrückliche Einwilligung einholen. Sonst sind die Daten zu löschen.
Die Veröffentlichung
Das zweite Urteil bestätigt, dass der EDÖB seine Verfügung veröffentlichen darf. Die Veröffentlichung der Verfügung vom 16. Mai 2025 gehört zu seinem Informationsauftrag, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
Der EDÖB veröffentlicht diese Verfügung erst, wenn das Urteil über die Veröffentlichung rechtskräftig ist.
Was die Urteile nicht entscheiden
Das Urteil A-4467/2025 ist nicht endgültig. Es kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht geprüft, ob die Lösung von Mitte Februar 2026 konform ist. Es hat sie nicht genehmigt.
Die Frist bis Mitte Februar 2027 betrifft die bei PostFinance bereits erfassten Stimmabdrücke. Die Urteile setzen sie nicht für andere Banken.
Die Urteile betreffen das Erstellen eines Stimmabdrucks. Sie stellen keine Regel für sämtliche Aufzeichnungen von Anrufen auf.
Häufige Fragen
- Seit wann erstellt PostFinance einen Stimmabdruck? Seit September 2018, bei Personen, die anrufen, um sie anschliessend zu identifizieren.
- War die Ablehnung die Standardeinstellung? Nein. Die Person musste dem Kundendienst schreiben oder die Einstellungen auf der Website ändern.
- Gilt Weitersprechen nach dem Hinweis als ausdrückliche Einwilligung? Nein. Die Person wurde informiert, dass das Gespräch für eine Authentifizierung anhand der Stimme aufgezeichnet wird. Weiterzusprechen gilt nicht als ausdrückliche Einwilligung.
- Welche Frist gilt für bereits erfasste Stimmabdrücke? PostFinance hat bis Mitte Februar 2027 Zeit, die ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Sonst sind diese Daten zu löschen. Die Frist betrifft PostFinance.
- Ist die Lösung ab Mitte Februar 2026 als konform beurteilt? Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie nicht geprüft.
- Ist das Urteil A-4467/2025 endgültig? Nein. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.
- Gelten die Urteile für jede Aufzeichnung eines Anrufs? Nein. Sie betreffen das Erstellen eines Stimmabdrucks.
- Veröffentlicht der EDÖB die Verfügung vom 16. Mai 2025 schon? Er veröffentlicht sie erst, wenn das Urteil über die Veröffentlichung rechtskräftig ist.
Der Basic-Tarif von Avocados AI kostet CHF 4.99 pro Monat, der Preis eines Kaffees. Er dient dazu, die Bedingungen, die Kontoeinstellungen und die Schreiben zu ordnen und die Fragen vorzubereiten. Er ersetzt nicht die Prüfung des Dossiers durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Der Ratgeber zum Schweizer Datenschutz stellt den Rahmen von Einwilligung und besonders schützenswerten Daten dar.
Quellen
Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-4467/2025 vom 13. Oktober 2026. Zweites Urteil vom 13. Oktober 2026 über die Veröffentlichung. Öffentliche Medienmitteilungen vom 21. Oktober 2026. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt nicht die Prüfung eines Dossiers durch eine Anwältin oder einen Anwalt.