Scheidung: gemeinsames Begehren oder nach Getrenntleben
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Die Scheidung spricht das Gericht aus, nicht eine private Abrede allein. Das Zivilgesetzbuch sieht ab Artikel 111 das gemeinsame Begehren und das einseitige Begehren vor. Leben die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt, erlaubt Artikel 114 einem von ihnen, die Scheidung zu verlangen. Vorher lässt Artikel 115 sie zu, wenn schwerwiegende Gründe die Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen. Das Gericht regelt die Wirkungen, über die sich die Ehegatten nicht geeinigt haben.
Was das Gesetz sagt
Eine vollständige Vereinbarung über die Nebenfolgen kann dem Gericht mit dem gemeinsamen Begehren vorgelegt werden. Sie wird nur genehmigt, wenn sie klar, vollständig und mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Massgebend ist das Zivilgesetzbuch auf Fedlex.