Schweizer Familienrecht: Ehe, Scheidung, Unterhalt

Ehe, Scheidung, elterliche Sorge, Unterhaltsbeiträge und Schutz im Schweizer Recht

> Ehe und Güterstände

In der Schweiz wird nur die Zivilehe anerkannt. Der ordentliche Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Durch Ehevertrag kann ein anderer Güterstand gewählt werden. Die Ehegatten sind zu Treue, Beistand und Beitrag zu den Lasten der Ehe verpflichtet.

> Scheidung

Die Scheidung kann auf gemeinsames Begehren oder einseitige Klage erfolgen. Nach 2 Jahren Getrenntleben ist die Scheidung ohne weiteren Grund möglich. Das Gericht entscheidet über die Vermögensaufteilung, die Obhut der Kinder und die Unterhaltsbeiträge.

> Elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge ist der Grundsatz, auch nach der Scheidung. Wichtige Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden. Das Gericht kann die elterliche Sorge einschränken oder entziehen, wenn das Kindswohl es erfordert.

> Unterhaltsbeiträge

Der Unterhaltsbeitrag deckt die Bedürfnisse des Kindes bis zur Volljährigkeit oder dem Ende der Ausbildung. Die Höhe hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes ab. Der Unterhalt für den Ex-Ehegatten wird nur bei Bedarf gewährt.

FAQ

Q: Was kostet eine Scheidung?

R: Von CHF 1'000 bis 20'000, je nachdem ob auf gemeinsames Begehren oder streitig.

Q: Kann ich das Besuchsrecht verweigern?

R: Nein, ausser wenn das Kind gefährdet ist. Nur das Gericht kann die Modalitäten ändern.

Q: Ist die alternierende Obhut möglich?

R: Ja, wenn die Eltern kooperieren und es im Interesse des Kindes liegt.

Q: Bis zu welchem Alter ist Unterhalt geschuldet?

R: Bis zur Volljährigkeit oder dem Ende einer angemessenen Ausbildung, in der Regel maximal 25 Jahre.

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Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen und stellt keine persönliche Rechtsberatung dar. Die Vorschriften können je nach Kanton variieren. Für eine genaue Analyse Ihrer Situation konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt oder nutzen Sie unseren KI-Assistenten.