
23. Oktober 2026 · Avocados AI
Kurzarbeit: 24 Monate gelten bis zum 31. Januar 2027
Am 21. Oktober 2026 beabsichtigt der Bundesrat eine schrittweise Normalisierung der Kurzarbeitsentschädigung. Die Höchstbezugsdauer bleibt 24 Monate bis zum 31. Januar 2027, die Karenzzeit ein Tag.
Eine Prognose kürzt eine laufende Entschädigung nicht. Am 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Kurzarbeitsentschädigung geprüft. Angesichts der besseren Wirtschaftslage beabsichtigt er eine schrittweise Normalisierung. Die Regeln hat er an diesem Tag nicht geändert.
Was noch gilt
Kurzarbeit bleibt ein Instrument, um Betriebe und Beschäftigung in schwierigen Zeiten zu stützen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt vorübergehend einen Grossteil des Lohns für die ausgefallenen Stunden. Die Mitteilung nennt keinen Prozentsatz für diesen Anteil.
Die Höchstbezugsdauer beträgt 24 Monate statt 12. Die Karenzzeit beträgt einen Tag statt drei. Seit dem Ende der Pandemie tragen die Betriebe diesen einen Karenztag. Die Dauer von 24 Monaten gilt bis zum 31. Januar 2027.
Betriebe mit unvermeidbaren Arbeitsausfällen können Kurzarbeit weiterhin beantragen. Anträge und Abrechnungen laufen über den eService auf arbeit.swiss.
Was der Bundesrat vorbereitet
Der Bundesrat kann zwei Parameter anpassen, im Rahmen des Gesetzes: die Höchstbezugsdauer und die Karenzzeit. In einer Krise kann er die Dauer verlängern und die Karenzzeit verkürzen. Zieht die Lage an, kann er beide Parameter schrittweise auf das ordentliche Mass zurückführen.
Am 21. Oktober sieht er in den Prognosen Spielraum für diese Rückkehr. Die Etappen hat er nicht festgelegt. Er verfolgt die Konjunktur weiter. Er bleibt im Austausch mit den Sozialpartnern und der Wirtschaft.
Eine Änderung der Dauer und der Karenzzeit setzt eine Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) voraus. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist mit den Arbeiten beauftragt. Eine öffentliche Vernehmlassung zur Karenzzeit ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Sie ist nicht eröffnet.
Der Zeitplan
Die Höchstbezugsdauer von 24 Monaten gilt bis zum 31. Januar 2027.
Im Dezember 2026 wird der Bundesrat prüfen, ob die Bedingungen für eine weitere Verlängerung ab Februar 2027 erfüllt sind und welche Dauer dann gelten soll. Gleichzeitig prüft er die Schritte zurück auf 12 Monate im Verlauf von 2027. Diese Sitzung hat nicht stattgefunden. Kein Schritt ist beschlossen.
Die Rückkehr der Karenzzeit auf drei Tage ist ab 2028 vorgesehen. Bis dahin bleibt es bei einem Tag. Die für das Frühjahr 2027 vorgesehene Vernehmlassung betrifft diese Karenzzeit. Diese Rückkehr setzt noch die Änderung der AVIV voraus.
2026 entwickelte sich die Schweizer Wirtschaft günstiger als erwartet. Die Wachstumszahlen danach sind Prognosen, kein endgültiges Ergebnis. Die Expertengruppe des Bundes vom 17. September 2026 rechnet für 2026 mit einem Wachstum von 1,7 Prozent und für 2027 von 1,6 Prozent. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit dürften weiter sinken. Als Risiken nennt die Mitteilung geopolitische Spannungen, Energiepreise und die Handelspolitik.
Was sich am 21. Oktober nicht ändert
Der Bundesrat hat die Entschädigung geprüft. Die Regeln hat er nicht geändert.
- Die Höchstbezugsdauer bleibt 24 Monate bis zum 31. Januar 2027. Sie liegt nicht wieder bei 12 Monaten.
- Die Karenzzeit bleibt ein Tag. Sie beträgt nicht drei Tage.
- Die Vernehmlassung zur Karenzzeit ist nicht eröffnet. Sie ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen.
- Die Sitzung vom Dezember 2026 hat nicht stattgefunden. Weder die Verlängerung noch die Schritte zurück auf 12 Monate sind beschlossen.
- Die Kurzarbeit ist nicht abgeschafft. Betriebe mit unvermeidbaren Arbeitsausfällen können sie weiterhin beantragen.
Die Entschädigung schreibt den Vertrag nicht um. Sie deckt vorübergehend einen Grossteil der ausgefallenen Stunden, nach der geltenden Verordnung.
Häufige Fragen
- Liegt die Höchstbezugsdauer schon wieder bei 12 Monaten? Nein. Sie beträgt 24 Monate bis zum 31. Januar 2027. Die Rückkehr auf 12 Monate im Verlauf von 2027 wird geprüft. Sie ist nicht beschlossen.
- Beträgt die Karenzzeit schon drei Tage? Nein. Sie beträgt einen Tag. Eine Rückkehr auf drei Tage ist ab 2028 vorgesehen.
- Ist ein Entscheid vom Dezember 2026 gefallen? Nein. Im Dezember 2026 wird der Bundesrat prüfen, ob die Dauer ab Februar 2027 verlängert wird und in welchen Schritten es zurück auf 12 Monate geht.
- Ist eine Vernehmlassung eröffnet? Nein. Eine Vernehmlassung zur Karenzzeit ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen.
- Ist die Kurzarbeit abgeschafft? Nein. Betriebe mit unvermeidbaren Arbeitsausfällen können sie weiterhin beantragen.
- Welchen Prozentsatz des Lohns übernimmt die Arbeitslosenversicherung? Die Mitteilung vom 21. Oktober 2026 nennt ihn nicht. Sie spricht von einem Grossteil des Lohns für die ausgefallenen Stunden.
- Wo werden Anträge und Abrechnungen eingereicht? Über den eService auf arbeit.swiss.
- Was legt man bereit, bevor man die Frage stellt? Das Gesuch, die Stundenabrechnungen, die Lohnabrechnungen und den Vertrag.
Der Basic-Tarif von Avocados AI kostet CHF 4.99 pro Monat, der Preis eines Kaffees. Er dient dazu, das Gesuch, die Stundenabrechnungen und die Lohnabrechnungen zu ordnen und die Fragen vorzubereiten. Er ersetzt nicht die Prüfung des Dossiers durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Der Ratgeber zum Schweizer Arbeitsrecht stellt den Rahmen von Vertrag, Arbeitszeit und Lohn dar.
Quellen
Bundesrat, Medienmitteilung vom 21. Oktober 2026 zur Kurzarbeitsentschädigung. Expertengruppe des Bundes, Konjunkturprognose vom 17. September 2026. Verbindlich ist nur die amtliche Veröffentlichung.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt nicht die Prüfung eines Dossiers durch eine Anwältin oder einen Anwalt.