Studium in der Schweiz: Zulassung, Lebensunterhalt, begrenzte Nebenarbeit
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Das AIG erlaubt einen Aufenthalt zur Ausbildung, wenn die Person an einer anerkannten Schule zugelassen ist und über genügende Mittel einschliesslich Krankenversicherung verfügt. Die Bewilligung ist auf die Ausbildung beschränkt. Eine Nebenwerbstätigkeit ist nur in den von der Behörde gesetzten Grenzen möglich. Dieser Aufenthalt zählt nicht immer als Jahre auf dem Weg zum Ausweis C. Nach dem Studium braucht ein Verbleib zur Erwerbstätigkeit eine neue Bewilligung. SEM und Kanton veröffentlichen die Unterlagen.
Wo die Regel steht
Eine Immatrikulation genügt nicht, wenn die Mittel für die verlangte Dauer nicht belegt sind. Verpflichtungserklärungen werden geprüft.