Ausweis G: in der Schweiz arbeiten, jenseits der Grenze wohnen
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Die Grenzgängerbewilligung, der Ausweis G, erlaubt eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, ohne den Hauptwohnsitz hierher zu verlegen. Die Person muss grundsätzlich mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone zurückkehren. Der Ausweis ist an die bewilligte Stelle gebunden. Ein Umzug in die Schweiz ändert die Frage: dann braucht es eine Aufenthaltsbewilligung. Das SEM beschreibt den Status.
Wo die Regel steht
Homeoffice vom ausländischen Wohnsitz aus kann Sozialversicherung und Steuer ändern. Das entscheidet nicht der Ausweis G allein.