Ordentliche Einbürgerung: Ausweis C, Aufenthaltsjahre, Integration
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Das Schweizer Bürgerrecht entsteht nach dem Bürgerrechtsgesetz, nicht nach dem AIG allein. Die ordentliche Einbürgerung setzt eine Niederlassungsbewilligung, einen gesetzlich bestimmten Aufenthalt in der Schweiz und in der Gemeinde sowie gelungene Integration voraus: öffentliche Ordnung, wirtschaftliche Teilnahme oder Ausbildung, Kenntnisse einer Landessprache. Bund, Kanton und Gemeinde entscheiden je ihren Teil. Die erleichterte Einbürgerung gilt für besondere Fälle, namentlich die Ehegattin oder den Ehegatten einer Schweizer Person. Fristen und Sprachtests stehen im Gesetz und beim Kanton.
Wo die Regel steht
Ein Ausweis C verleiht das Bürgerrecht nicht. Ein zu frühes Gesuch ist nicht zulässig. Jahre mit Sozialhilfe in der vom Gesetz geprüften Zeit können hinderlich sein.