Bewilligung verlängern: vor Ablauf, beim Kanton
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Eine Aufenthaltsbewilligung läuft ab. Person oder Arbeitgeber reichen das Verlängerungsgesuch vor diesem Datum bei der kantonalen Migrationsbehörde ein, mit den verlangten Belegen. Die Behörde kann verlängern, verkürzen, Bedingungen setzen oder ablehnen, wenn ein Grund des AIG vorliegt, etwa fehlender Lebensunterhalt, eine schwere Verurteilung oder falsche Angaben bei der Zulassung. Wer den Ausweis ohne Schritt ablaufen lässt, hält sich unrechtmässig auf. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung ist kantonal, innert der auf der Verfügung genannten Frist.
Wo die Regel steht
Die Rechtsmittelfrist steht auf der Verfügung. Oft sind es 30 Tage, massgebend ist aber der Vermerk. Eine E-Mail an das Amt hemmt die Frist nicht, ausser das kantonale Verfahrensrecht sagt es.