Auskunftsrecht: wissen, welche Daten bearbeitet werden

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Artikel 25 DSG gibt jeder Person das Recht, von der verantwortlichen Person zu erfahren, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Sie kann die Daten und die Angaben zu Zweck, Aufbewahrungsdauer, Herkunft und Empfängern erhalten. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Die verantwortliche Person kann die Auskunft in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verweigern, einschränken oder aufschieben und muss die Einschränkung begründen. Der Wortlaut ist Artikel 25 auf Fedlex.

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Das Gesuch geht schriftlich an die in der Datenschutzerklärung genannte Stelle. Ein Identitätsnachweis kann verlangt werden. Das Auskunftsrecht zwingt nicht dazu, Daten unbeteiligter Dritter herauszugeben.

Quellen

Auskunftsrecht nach dem DSG | Avocados AI