Datenpanne: dem EDÖB melden, wenn das Risiko hoch ist
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Artikel 24 DSG verpflichtet die verantwortliche Person, dem EDÖB eine Verletzung der Datensicherheit zu melden, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person zur Folge hat. Die Meldung erfolgt so rasch als möglich. Sie nennt die Art der Verletzung, die Folgen und die getroffenen Massnahmen. Wenn es der Schutz der Person verlangt, informiert die verantwortliche Person auch sie. Nicht jeder Vorfall ist meldepflichtig. Massgebend ist das hohe Risiko, das das Unternehmen dokumentiert.
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Die Beurteilung ist zu dokumentieren, auch wenn das Unternehmen kein hohes Risiko annimmt. Zuerst den Zugriff begrenzen, dann melden.