Cookies: nicht erforderliche Tracker starten nicht von selbst

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Sobald ein Cookie oder Tracker einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet wird, gilt das DSG. Cookies, die für den verlangten Dienst unbedingt nötig sind, etwa der Warenkorb oder die Sitzung, können zur Erfüllung dieses Dienstes gesetzt werden. Statistik- und Werbe-Cookies sind für die Anzeige der Seite nicht nötig. Sie vor einer aufgeklärten Wahl zu aktivieren, verletzt die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Zweckbindung. Das Banner muss ein Nein so einfach machen wie ein Ja. Der EDÖB hat diese Anforderungen in Erinnerung gerufen.

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Die Datenschutzerklärung listet die tatsächlich eingesetzten Tracker. Ein Banner, das ohne Wahl verschwindet, dokumentiert keine Einwilligung.

Quellen

Cookies und das DSG | Avocados AI