Pflichtteil: die Hälfte für Kinder und Ehegatten

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, den die verstorbene Person bestimmten Erben nicht entziehen kann. Seit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision setzt Artikel 471 des Zivilgesetzbuchs den Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs und denjenigen des überlebenden Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin beziehungsweise des Partners ebenfalls auf die Hälfte. Vater und Mutter haben keinen Pflichtteil mehr. Die frei verfügbare Quote wird dadurch grösser. Eine Verfügung, die in den Pflichtteil eingreift, kann auf Klage des Pflichtteilserben herabgesetzt werden. Der geltende Wortlaut steht auf Fedlex. Darstellungen von vor 2023, die noch einen Pflichtteil der Eltern nennen, sind überholt.

Wortlaut des Zivilgesetzbuchs

Der Pflichtteil rechnet sich auf dem gesetzlichen Anspruch, nicht auf einem festen Prozentsatz des ganzen Nachlasses ohne Rücksicht auf die anderen Erben. ch.ch zeigt das Schema. Die konkrete Zahl ergibt sich aus dem Inventar.

Quellen

Pflichtteil in der Schweiz | Avocados AI