Alternierende Obhut: das Gericht prüft sie auf Antrag, nach dem Kindeswohl
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Die alternierende Obhut ist kein automatisches Recht auf die Hälfte der Zeit. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge hat das Gericht die Möglichkeit der alternierenden Obhut zu prüfen, wenn Vater, Mutter oder das Kind sie beantragt. Es ordnet sie nur an, wenn sie dem Kindeswohl entspricht: Alter, Distanz der Wohnorte, Fähigkeit der Eltern zur Kooperation und Stabilität. Gemeinsame Sorge kann ohne alternierende Obhut bestehen. Der Unterhalt nach Artikel 285 bleibt geschuldet und berücksichtigt die tatsächliche Betreuung.
Was das Gesetz sagt
Der öffentliche Rahmen steht auf ch.ch unter Familie. Der Einzelfall steht im Urteil, nicht in einem Landesdurchschnitt. Ein Elternteil kann einen Rhythmus nicht durch eine einfache Nachricht durchsetzen.