Erwachsenenschutz: eigene Vorsorge vor der Beistandschaft

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Das Erwachsenenschutzrecht im Zivilgesetzbuch geht von den Massnahmen aus, die die Person selbst getroffen hat. Der Vorsorgeauftrag bezeichnet, wer die Angelegenheiten besorgt, wenn die Urteilsfähigkeit fehlt. Die Patientenverfügung sagt, welche Behandlungen akzeptiert oder abgelehnt werden. Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Beistandschaft nur an, wenn familiäre Hilfe und diese Massnahmen nicht genügen, und nur so weit als nötig. Die betroffene Person wird angehört. Es gibt keine automatische umfassende Beistandschaft allein wegen des Alters.

Was das Gesetz sagt

Der Vorsorgeauftrag wird eigenhändig oder öffentlich beurkundet errichtet. Er wird hinterlegt oder gemeldet, damit die Behörde ihn finden kann. Ohne gültigen Auftrag prüft die Behörde die passende Beistandschaft.

Quellen

Erwachsenenschutz in der Schweiz | Avocados AI