Familienname: jede Person behält ihren Namen, ein gemeinsamer Name ist eine Wahl

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Artikel 160 des Zivilgesetzbuchs bestimmt, dass jede Person ihren Namen behält. Die Verlobten können gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen. Dieser Name ist der Ledigname der einen oder der anderen Person im Zeitpunkt der Erklärung. Wer den Namen wechselt, kann den bisherigen Namen voranstellen. Der Name des Kindes folgt den Regeln der Abstammung. Die Erklärung erfolgt im Vorbereitungsverfahren der Ehe.

Was das Gesetz sagt

Nach der Scheidung kann die Person, die den Namen geändert hat, gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, den Ledignamen wieder anzunehmen. Dieses Recht ist persönlich. Es ändert nicht für sich allein den bereits eingetragenen Namen der Kinder.

Quellen

Name nach der Heirat | Avocados AI