Lohn: kein einheitlicher Bundesmindestlohn, Vertrag und GAV zählen
Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Artikel 322 des Obligationenrechts verpflichtet den Arbeitgeber, den vereinbarten oder üblichen Lohn zu zahlen. Der Bund hat keinen einheitlichen Mindestlohn für das ganze Land festgesetzt. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann Mindestlöhne für eine Branche vorsehen, und einzelne Kantone haben eine eigene Untergrenze für Personen erlassen, die auf ihrem Gebiet arbeiten. Der Lohn ist am Monatsende zu zahlen, wenn nicht Brauch oder Abrede etwas anderes sagen.
Wo die Untergrenze steht
Der schriftliche Vertrag, der anwendbare GAV und gegebenenfalls das kantonale Recht werden zusammen gelesen. Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt auch für Arbeitgeber der Branche, die ihn nicht unterzeichnet haben.