Kündigung des Mietvertrags: Gesetz, Vertrag und Ortsgebrauch

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Die Artikel 266a ff. des Obligationenrechts regeln das Ende von Immobiliarmieten. Bei Wohnräumen hängen Frist und Termin vom Gesetz, von einer allenfalls längeren Vertragsabrede und vom Ortsgebrauch ab. Es gibt nicht einen einzigen Auszugstag für alle Kantone. Die Kündigung muss die Form einhalten, die Gesetz oder Vertrag verlangt, und der anderen Partei zugehen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen folgt Artikel 266g OR.

Missbräuchliche Kündigung des Vermieters

Artikel 271 OR erlaubt der Mieterschaft, eine Kündigung des Vermieters innert 30 Tagen seit Empfang anzufechten, wenn sie missbräuchlich ist. Artikel 271a nennt Beispiele, etwa die Kündigung, weil die Mieterschaft ihre Rechte ausübt. Diese Kontrolle ersetzt die Kündigungsfrist nicht.

Quellen

Kündigung des Wohnungsmietvertrags | Avocados AI