Missbräuchlicher Mietzins: übersetzter Ertrag oder übersetzter Kaufpreis

Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Artikel 269 des Obligationenrechts hält den Mietzins für missbräuchlich, der dem Vermieter einen übersetzten Ertrag aus der Sache verschafft oder der auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht. Artikel 269a nennt Erhöhungen, die in der Regel nicht missbräuchlich sind, etwa solche, die sich auf die Kostenentwicklung oder den hypothekarischen Referenzzinssatz stützen oder zusätzliche Leistungen ausgleichen. Diese Kriterien ersetzen weder das amtliche Formular noch die Frist von 30 Tagen, wenn die Erhöhung während des Mietverhältnisses mitgeteilt wird.

Referenzzinssatz

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein vom Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlichter Satz. Eine Senkung kann eine Mietzinsreduktion eröffnen, eine Erhöhung kann einen Zuschlag rechtfertigen, wenn die übrigen Voraussetzungen von Artikel 269a erfüllt sind. Gerechnet wird auf dem Formular.

Quellen

Missbräuchlicher Mietzins in der Schweiz | Avocados AI